Grünabfuhr

Zur Kompostierung geeignete Rüst- und Gartenabfälle sind, soweit sie nicht am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben.

Die kompostierbaren Abfälle sind ausschliesslich in 140 Liter/240 Liter/800-Liter-Rollcontainer bereitzustellen. Andere Gebinde/Gefässe sind nicht gestattet.

Kompostierbare Grünabfälle können auch selbst während den Öffnungszeiten auf die gemeindeeigene Kompostieranlage gebracht werden.

Schnittgut von Sträuchern kann in geschnürten Bündeln (kein Draht), max. 1,5 m lang und 25 kg schwer, bereitgestellt werden.


Merkblatt Grüngutabfuhr
 

 

Wöchentlich von Ende Februar bis November.

Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich.

Kontakt

Michael Eich, Natel 079 340 16 74
michael.eich@brittnau.ch

Abfallarten