MaskenpflichtDer Bundesrat hat bekanntlich eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen von Gebäuden angeordnet. In der öffentlichen Verwaltung gilt diese in jenen Bereichen, die dem Publikum zugänglich sind.
Für Besucher des Gemeindehauses gilt deshalb die Maskenpflicht.
Zudem hat der Gemeinderat für die Multisammelstelle Feld die Maskenpflicht angeordnet.
Die Bevölkerung wird gebeten, wenn möglich die gewünschten Dienstleitungen der Verwaltung online zu beziehen (E-Mail, Telefon, Online-Schalter), um persönliche Kontakte mit den Mitarbeitern der Verwaltung auf ein Minimum zu beschränken. Besten Dank.
Datum der Neuigkeit 20. Okt. 2020
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