Beschlüsse Ortsbürgergemeindeversammlung vom 08. Juni 2022
Gestützt auf § 26, Abs. 2 Gemeindegesetz und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 veröffentlicht:
Positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird (§ 31 Gemeindegesetz, § 7 Gemeindeordnung, § 9 Gesetz über die Ortsbürgergemeinden). Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf Referendumsfrist: 12. Juli 2022
Ergebnis der Ersatzwahl / Rest der laufenden Amtsperiode 2022/25
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