http://www.brittnau.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/?action=showinfo&info_id=1566805
02.07.2022 01:39:13
Gestützt auf § 26, Abs. 2 Gemeindegesetz und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 veröffentlicht:
Positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird (§ 31 Gemeindegesetz, § 7 Gemeindeordnung, § 9 Gesetz über die Ortsbürgergemeinden). Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte).
Ablauf Referendumsfrist: 12. Juli 2022
Mitglieder der Finanzkommission
- Bruno Lerch, 1964, Napfweg 3
Wahlbeschwerden (§ § 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
GEMEINDERAT BRITTNAU
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