Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2023Gestützt auf § 26, Abs. 2 Gemeindegesetz werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2023 veröffentlicht:
Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird (§ 31 Gemeindegesetz, § 7 Gemeindeordnung). Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf Referendumsfrist: 25. Juli 2023 GEMEINDERAT BRITTNAU Datum der Neuigkeit 24. Juni 2023
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