Mitwirkungsverfahren Gesamtrevision NutzungsplanungNach der Bereinigung aufgrund der Ergebnisse der 1. kantonalen Vorprüfung und vor der Eingabe zum 2. kantonalen Vorprüfungsverfahren wird im Sinne von § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) das Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision Nutzungsplanung der Gemeinde Brittnau durchgeführt. In der Zeit vom Donnerstag, 17. August bis Mittwoch, 18. Oktober 2023, liegen während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindekanzlei folgende Unterlagen öffentlich auf: Grundeigentümerverbindliche Elemente: • Bau- und Nutzungsordnung (Synoptische Darstellung) Orientierungsinhalt: • Änderungspläne: Bauzonenplan 1:2'500, Kulturlandplan 1:5'000
Vertreter des Planungsbüros, des Gemeinderats sowie der Begleitgruppe stehen für Erläuterungen und Fragen zudem an folgenden Daten wie folgt zur Verfügung: Mittwoch, 20. September und Donnerstag, 05. Oktober 2023, von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus, Sitzungszimmer Grod Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Brittnau, Vordere Breite 1, Brittnau oder per Mail an gemeinderat@brittnau.ch eingereicht werden. Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten nach § 24 BauG handelt. Dieses wird nach der abschliessenden kantonalen Vorprüfung zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Datum der Neuigkeit 17. Aug. 2023
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