Gemeindeversammlung

Sämtliche in der Gemeinde Brittnau wohnhaften Stimmberechtigten haben das Anrecht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und als oberstes Organ über die wichtigsten Geschäfte zu entscheiden.

Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus und wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten.
Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen. Die Einwohnergemeindeversammlungen finden mindestens zwei Mal jährlich statt. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet ein Mal im Jahr statt.

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