Wald

Herbstwald
Kampf um den Besitz des Waldes

Schon unter der Herrschaft der Ritter und der Gnädigen Herren von Bern besassen die Brittnauer Nutzungsrechte am Wald. Der Holzbedarf der Bevölkerung für Brenn- und Bauholz war enorm und von lebenswichtiger Bedeutung. Die Bürger verstanden deshalb den Wald als ihr Eigentum, obwohl dies rechtlich gesehen nicht der Fall war. Nach dem Sturz der alten Ordnung schien die Gelegenheit günstig, sich auch formell in den Besitz des Waldes zu setzen. Besonders einfallsreich und hartnäckig erwies sich dabei Brittnau.


Der Kanton nimmt den Wald unter Zwangsverwaltung

Der junge Kanton Aargau betrachtete sich als Rechtsnachfolger Berns auch hinsichtlich der Eigentumsrechte am Wald. Ungeachtet dessen begannen die Brittnauer Behörden ab 1803 grosszügig Holz zu verteilen. Die Folgen waren katastrophal. Überall entstanden wahllos Kahlschläge. 1810 stellte eine Untersuchung des Kantons fest, dass jährlich mehr als 1000 Klafter Holz bezogen würden und ohne jede Aufsicht geholzt werde, der Boden sei vergrast und Neuanpflanzungen fehlten gänzlich, "für einen Forstmann ein entsetzlicher Anblick". Von 1811 bis 1821 stellte darauf der Kanton die Verwaltung des Brittnauer Waldes auf Kosten der Gemeinde unter seine Aufsicht.


Prozesse um die Nutzungsrechte

Danach anerkannte der Kanton die geregelten Nutzungsrechte der Gemeinde, beharrte aber auf seinen übrigen Rechten: 1. Grundbesitz des Bodens, 2. Einsetzung eines Bannwartes, 3. Erteilen von Bewilligungen für den Holzschlag, 4. Bezug von eigenem Brenn- und Bauholz wie früher die Landvogtei Aarburg. Es entspann sich ein Rechtsstreit, der von 1825 bis 1903 dauerte. Dem Kanton verleideten schliesslich die dauernden Prozesse zwischen ihm und der Ortbürgergemeinde, den Einwohnern und Erblehenhofbesitzern. Da ihm schliesslich nur noch das Eigentumsrecht am Boden verblieb, willigte der Kanton schliesslich in die Ablösung seiner Nutzungsrechte durch eine einmalige finanzielle Abfindung ein. Die Ortsbürgergemeinde kostete dies (nach heutigem Geldwert) einen Millionenbetrag.
Dieser hartnäckige Kampf lohnte sich, der eigene Wald erwies sich über Jahrzehnte als Segen für die Gemeinde. Aus den Überschüssen der Forstrechnung konnte manches Projekt der Einwohnergemeinde finanziert werden; der Wald hat gewissermassen die Gemeinde unterhalten. Nach 1982 begann sich das Blatt zu wenden. Die Erträge aus der Holznutzung sanken, die Kosten stiegen. Die Sturmschäden der Jahre 1990, 1994 und 1999 leerten die Forstreserve. Früher oder später wird die Gemeinde den Wald erhalten müssen, um dessen Wohlfahrtswirkung für die Allgemeinheit zu bewahren.