AbfallsammlungenReguläre Sammlungen
Abfallentsorgung in der Multisammelstelle - Öffnungszeiten
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Mittwoch
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14.00 - 16.30 Uhr
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Samstag
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09.00 - 12.30 Uhr
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Abfallkalender
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Grünabfuhr
von Ende Februar bis November jeweils am Dienstag alle zwei Wochen. Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich. |
Zur Kompostierung geeignete Rüst- und Gartenabfälle sind, soweit sie nicht am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben.
Die kompostierbaren Abfälle sind ausschliesslich in 140 Liter/240 Liter/800-Liter-Rollcontainer bereitzustellen. Andere Gebinde/Gefässe sind nicht gestattet.
Kompostierbare Grünabfälle können auch selbst während den Öffnungszeiten auf die gemeindeeigene Kompostieranlage gebracht werden.
Schnittgut von Sträuchern kann in geschnürten Bündeln (kein Draht), max. 1,5 m lang und 25 kg schwer, bereitgestellt werden.
Merkblatt Grüngutabfuhr
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Kontakt | | Michael Eich, Natel 079 340 16 74 |
E-Mail | | michael.eich@brittnau.ch |
Materialien | | Gartenabfälle |
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Kehrichtabfuhr
Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich. |
Bereitstellung
- Die Abfälle sind fest verschnürt in den offiziell zugelassenen Gebührensäcken der Gemeinde bereitzustellen.
- Die Kehrichtsäcke können in Containern bereitgestellt werden.
- Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit grösserem Abfallmengen können die Abfälle in Containern von 800-Liter Inhalt, versehen mit einer Gebührenmarke, bereitstellen.
- Presswürfel sind nicht zugelassen.
Der Kehrichtabfuhr sind folgende brennbaren Abfälle zu übergeben:
- Kehricht inkl. Kleinsperrgut
- dem Kehricht entsprechende Abfälle aus Betriebe.
Von der Kehrichtabfuhr ausgeschlossen sind:
- Abfälle, für welche Separatabfuhren oder Sammelstellen bestehen;
- ausgediente Gegenstände und Geräte, welche dem Handel zurückgegeben werden müssen
- Sonderabfälle aus Haushaltungen
- Abfälle aus Betrieben, soweit sie nicht dem Kehricht gleichgestellt sind
- explosive und andere gefährliche Abfälle, welche das Abfuhrpersonal gefährden und in den Behandlungsanlagen Schäden oder weitergehende Umweltbelastungen bewirken könnten
- Sonderabfälle und kontrollpflichtige Abfälle.
Die offiziellen Kehrichtsäcke und Klebemarken der Gemeinde Brittnau sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich:
- Bäckerei-Konditorei Waber AG, Strählgasse 6
- Coop Supermarkt, Dorfstrasse 24
- Finanzverwaltung, Gemeindehaus
- Volg Zofingen, Luzernstrasse 58 (ohne Gebührenmarken)
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Kontakt | | Michael Eich, Natel 079 340 16 74 |
E-Mail | | michael.eich@brittnau.ch |
Materialien | | Hauskehricht |
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Kunststoffabfall Sammelsack
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Die Kunststoffabfall Sammelsäcke sind erhältlich:
- Finanzverwaltung, Brittnau
- Coop, Brittnau
- Multisammelstelle, Brittnau
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E-Mail | | finanzverwaltung@brittnau.ch |
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Sperrgut
jeden Montag mit der Kehrichtabfuhr |
Kleinsperrgut max. 1 m Länge, 50 cm Durchmesser und 20 kg Gewicht ist in fest verschnürten Bündeln oder Schachteln, versehen mit einer Gebührenmarke, mit dem Kehricht zusammen oder der Spezialabfuhr für Sperrgut mitzugeben. |
Kontakt | | Michael Eich, Natel 079 340 16 74 |
E-Mail | | michael.eich@brittnau.ch |
Materialien | | Sperrgut brennbar |
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