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Abfallsammlungen

Reguläre Sammlungen

Abfallentsorgung in der Multisammelstelle - Öffnungszeiten

Mittwoch
14.00 - 16.30 Uhr
Samstag
09.00 - 12.30 Uhr

 


Abfallkalender

 

Abfallkalender 2023


Grünabfuhr

von Ende Februar bis November jeweils am Dienstag alle zwei Wochen.

Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich.

Zur Kompostierung geeignete Rüst- und Gartenabfälle sind, soweit sie nicht am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben.

Die kompostierbaren Abfälle sind ausschliesslich in 140 Liter/240 Liter/800-Liter-Rollcontainer bereitzustellen. Andere Gebinde/Gefässe sind nicht gestattet.

Kompostierbare Grünabfälle können auch selbst während den Öffnungszeiten auf die gemeindeeigene Kompostieranlage gebracht werden.

Schnittgut von Sträuchern kann in geschnürten Bündeln (kein Draht), max. 1,5 m lang und 25 kg schwer, bereitgestellt werden.


Merkblatt Grüngutabfuhr
 

 

Kontakt Michael Eich, Natel 079 340 16 74
E-Mail michael.eich@brittnau.ch
Materialien Gartenabfälle

Kehrichtabfuhr

Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich.

Bereitstellung

  • Die Abfälle sind fest verschnürt in den offiziell zugelassenen Gebührensäcken der Gemeinde bereitzustellen.
  • Die Kehrichtsäcke können in Containern bereitgestellt werden.
  • Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit grösserem Abfallmengen können die Abfälle in Containern von 800-Liter Inhalt, versehen mit einer Gebührenmarke, bereitstellen.
  • Presswürfel sind nicht zugelassen.

 


Der Kehrichtabfuhr sind folgende brennbaren Abfälle zu übergeben:

 

  • Kehricht inkl. Kleinsperrgut
  • dem Kehricht entsprechende Abfälle aus Betriebe.


Von der Kehrichtabfuhr ausgeschlossen sind:

  • Abfälle, für welche Separatabfuhren oder Sammelstellen bestehen;
  • ausgediente Gegenstände und Geräte, welche dem Handel zurückgegeben werden müssen
  • Sonderabfälle aus Haushaltungen
  • Abfälle aus Betrieben, soweit sie nicht dem Kehricht gleichgestellt sind
  • explosive und andere gefährliche Abfälle, welche das Abfuhrpersonal gefährden und in den Behandlungsanlagen Schäden oder weitergehende Umweltbelastungen bewirken könnten
  • Sonderabfälle und kontrollpflichtige Abfälle.

 


Die offiziellen Kehrichtsäcke und Klebemarken der Gemeinde Brittnau sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich:

 

  • Bäckerei-Konditorei Waber AG, Strählgasse 6
  • Coop Supermarkt, Dorfstrasse 24
  • Finanzverwaltung, Gemeindehaus
  • Volg Zofingen, Luzernstrasse 58 (ohne Gebührenmarken)
Kontakt Michael Eich, Natel 079 340 16 74
E-Mail michael.eich@brittnau.ch
Materialien Hauskehricht

Kunststoffabfall Sammelsack

Die Kunststoffabfall Sammelsäcke sind erhältlich:

  • Finanzverwaltung, Brittnau
  • Coop, Brittnau
  • Multisammelstelle, Brittnau
E-Mail finanzverwaltung@brittnau.ch

Sperrgut

jeden Montag mit der Kehrichtabfuhr
Kleinsperrgut max. 1 m Länge, 50 cm Durchmesser und 20 kg Gewicht ist in fest verschnürten Bündeln oder Schachteln, versehen mit einer Gebührenmarke, mit dem Kehricht zusammen oder der Spezialabfuhr für Sperrgut mitzugeben.
Kontakt Michael Eich, Natel 079 340 16 74
E-Mail michael.eich@brittnau.ch
Materialien Sperrgut brennbar