AbfallsammlungenReguläre Sammlungen
Grünabfuhr
von Ende Februar bis November jeweils am Dienstag alle zwei Wochen. Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich. |
Zur Kompostierung geeignete Rüst- und Gartenabfälle sind, soweit sie nicht am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben. Die kompostierbaren Abfälle sind ausschliesslich in 140 Liter/240 Liter/800-Liter-Rollcontainer bereitzustellen. Andere Gebinde/Gefässe sind nicht gestattet. Kompostierbare Grünabfälle können auch selbst während den Öffnungszeiten auf die gemeindeeigene Kompostieranlage gebracht werden. Schnittgut von Sträuchern kann in geschnürten Bündeln (kein Draht), max. 1,5 m lang und 25 kg schwer, bereitgestellt werden. |
| Kontakt | | Peter Flückiger, Natel 079 340 16 74 |
| E-Mail | | flueckiger.pedro@swissonline.ch |
| Materialien | | Gartenabfälle |
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Kehrichtabfuhr
jeden Montag. In der äusseren Gemeinde alle zwei Wochen. Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich. |
Bereitstellung - Die Abfälle sind fest verschnürt in den offiziell zugelassenen Gebührensäcken der Gemeinde bereitzustellen.
- Die Kehrichtsäcke können in Containern bereitgestellt werden.
- Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit grösserem Abfallmengen können die Abfälle in Containern von 800-Liter Inhalt, versehen mit einer Gebührenmarke, bereitstellen.
- Presswürfel sind nicht zugelassen.
Der Kehrichtabfuhr sind folgende brennbaren Abfälle zu übergeben: - Kehricht inkl. Kleinsperrgut
- dem Kehricht entsprechende Abfälle aus Betriebe.
Von der Kehrichtabfuhr ausgeschlossen sind: - Abfälle, für welche Separatabfuhren oder Sammelstellen bestehen;
- ausgediente Gegenstände und Geräte, welche dem Handel zurückgegeben werden müssen
- Sonderabfälle aus Haushaltungen
- Abfälle aus Betrieben, soweit sie nicht dem Kehricht gleichgestellt sind
- explosive und andere gefährliche Abfälle, welche das Abfuhrpersonal gefährden und in den Behandlungsanlagen Schäden oder weitergehende Umweltbelastungen bewirken könnten
- Sonderabfälle und kontrollpflichtige Abfälle.
Die offiziellen Kehrichtsäcke und Klebemarken der Gemeinde Brittnau sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich: - Allenspach AG, Bäckerei, Zofingerstrasse 39 (ohne Gebührenmarken)
- Bäckerei-Konditorei Waber AG, Strählgasse 6
- Coop Supermarkt, Dorfstrasse 24
- Dorf Chäsi, Dorfstrasse 34
- Finanzverwaltung, Gemeindehaus
- Poststelle Brittnau, Strählgasse 3
- Volg Zofingen, Luzernstrasse 58 (ohne Gebührenmarken)
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| Kontakt | | Peter Flückiger, Natel 079 340 16 74 |
| E-Mail | | flueckiger.pedro@swissonline.ch |
| Materialien | | Hauskehricht |
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Sperrgut
jeden Montag mit der Kehrichtabfuhr |
| Kleinsperrgut max. 1 m Länge, 50 cm Durchmesser und 20 kg Gewicht ist in fest verschnürten Bündeln oder Schachteln, versehen mit einer Gebührenmarke, mit dem Kehricht zusammen oder der Spezialabfuhr für Sperrgut mitzugeben. |
| Kontakt | | Peter Flückiger, Natel 079 340 16 74 |
| E-Mail | | flueckiger.pedro@swissonline.ch |
| Materialien | | Sperrgut brennbar |
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Nächste Sammlungen
| Datum |
Sammlung |
Ort |
Kontakt |
| 30. Juni 2012 | Kleider- und Schuhsammlung | | Tell-Tex GmbH, Safenwil, Tel. 062 789 30 10 |
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