Identitätskarte
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Gültigkeit Die Identitätskarte weist folgende Gültigkeiten auf:
Eine abgelaufene Identitätskarte kann nicht verlängert werden und ist nicht mehr gültig. Entspricht die Identitätskarte nicht mehr dem aktuellen Stand (Namensänderung, verändertes Aussehen) ist diese zu ersetzen.
Wer einen Ausweis beantragen will, muss bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen. Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person persönlich bei der Einwohnerkontrolle unterzeichnet werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, sowie nicht schreibkundige oder nicht schreibfähige Personen müssen zwar persönlich vorsprechen, jedoch das Antragsformular nicht unterschreiben. Minderjährige oder entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung (Eltern, Vormund) bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Der Antrag muss mitunterzeichnet werden. Bitte mitbringen:
Die Gebühr für die Identitätskarte ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Die neue Identitätskarte wird innerhalb von 15 Arbeitstagen (3 Wochen) mit eingeschriebener Post zugestellt.
Die Passfotos müssen immer dem neuesten Stand entsprechen und von guter Qualität sein. Es dürfen sowohl schwarzweisse als auch farbige Bilder sein. Wichtig ist der neutrale Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht ohne Kopfbedeckung oder Stirnband, keine Uniform. Da die Anforderungen an das Passfoto sehr hoch sind, empfehlen wir, das Foto von einem Spezialisten anfertigen zu lassen. Weitere Informationen sind auf der Fotomustertafel (siehe Dokument) zu finden.
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