Hundehaltung

Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Für Hunde aus eigener Zucht gilt dies ab dem sechsten Lebensmonat.

Die Hundetaxe wird im April mit einer Rechnung eingefordert. Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (z.B. Blindenhunde, Schweisshunde, Diensthunde, etc.) müssen die entsprechenden Unterlagen jährlich eingereicht werden.

Besitzen Sie zum ersten Mal einen Hund? Dann müssen Sie sich bei der Abteilung Einwohnerdienste als Hundehalter im AMICUS (Chip-Datenbank) registrieren lassen. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin zugestellt. Für die Registrierung des Hundes ist der Tierarzt verantwortlich.

Halterwechsel, Ausfuhr des Hundes ins Ausland und der Tod des Hundes müssen innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde (Tel. 062 745 14 10 / gemeindekanzlei@brittnau.ch) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch oder mit Login unter www.amicus.ch) gemeldet werden.