Wegzug / Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie den Wegzug innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch über eUmzug melden.
 

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Meldebestätigung
  • Amtlicher Ausweis
  • neue Wohnadresse

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis
  • neue Wohnadresse