Adressauskunft
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Ein Gesuch um Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister an Dritte muss schriftlich erfolgen und hat einen gültigen Intressennachweises zu enthalten. Bitte beachten Sie, dass das Interesse durch die Einwohnerkontrolle geprüft wird. Preis: 20.00 Fr.
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