Heimatausweis

Der Heimatausweis gilt als Ausweispapier für den Nebenwohnsitz (z.B. Studienaufenthalt, Wochenaufenthalt etc.) und wird am Ort des Nebenwohnsitzes hinterlegt.

Der Heimatausweis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt, welche damit bestätigt, dass die betreffende Person ihre Schriften dort hinterlegt hat. Das Stimm- und Steuerdomizil bleibt weiterhin in der Hauptwohnsitzgemeinde.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder nach Rückkehr des Inhabers in die Hauptwohnsitzgemeinde, ist der Heimatausweis der ausstellenden Einwohnerkontrolle zurückzugeben.