Heimatschein

Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein.

Spätestens bei Volljährigkeit oder mit dem Wegzug aus der Heimatgemeinde wird der Heimatschein im Kanton Aargau zur Hinterlegung auf der Einwohnerkontrolle benötigt.