Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

Beglaubigung von Unterschriften

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Ein persönliches Erscheinen ist somit notwendig. Es muss ein amtlicher Ausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis) vorgelegt werden.

 

Beglaubigung von Dokumenten

Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Originaldokument ebenfalls vorliegt.

Preis

Beglaubigung Unterschrift CHF 20.00, Beglaubigung Kopie CHF 10.00