Wirtetätigkeit

Für

  • die Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
  • eine personelle Änderung in der Betriebsführung
  • den Ausschank oder Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit
  • den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel
ist bei der Gemeindekanzlei ein Gesuch für gastwirtschaftliche Tätigkeit einzureichen. Der Fähigkeitsausweis ist beizulegen. ( Gesuchsformular )


Einzelanlass

Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeindekanzlei zu melden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998.