Friedensrichter

Der Friedensrichter ist die Ansprechsperson in allen Zivilstreitigkeiten und versucht den Fall vermittelnd zu erledigen. Wo dies nicht möglich ist und der im Gesetz vorgesehene Streitwert seine Zuständigkeit nicht übersteigt, hat er endschaftlich zu urteilen. Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einer Klagebewilligung begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden.
 

Ausgenommen folgende Fälle:

  • Eherecht (Trennungs- und Scheidungsmediation)
  • Mietrecht (kantonale Schlichtungsstelle)
  • Arbeitsrecht (kantonale Schlichtungsstelle)


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau.


Friedensrichter

Friedensrichteramt Kreis XVI
Peter Wullschleger
Postfach 1150
4800 Zofingen
Telefon 062 745 12 41
peter.wullschleger@ag.ch