Bewilligung Plakatwände
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Merkblatt für das Anbringen von Plakatwänden / Strassenreklamen Wahl- und Abstimmungsplakate und andere temporäre Reklamen sind bewilligungsfrei, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bewilligungspflichtige Reklamen:
Anforderungen: Bewilligungsfreie und -pflichtige Strassenreklamen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Durch die Ankündigungen dürfen keine Signale verdeckt werden. Sie dürfen nicht im unmittelbaren Kreiseln/Verzweigungsbereich, Fussgängerstreifen, Unfallschwerpunk-ten oder an/auf Brücken über Strassen stehen, und auch keine Sichtzonen beeinträchtigen. Temporäre Veranstaltungsreklamen müssen mindestens 3m vom Fahrbahnrand entfernt sein. Standorte: Strengelbacherstrasse, Zofingerstrasse, Langnauerstrasse, Bahnhofstrasse, Dorfstrasse, Strählgasse Bitte beachten: Die bisher häufig gewählten Standorte sind meist ausserorts. D.h. es muss wie bis anhin eine Bewilligung auf der Gemeindekanzlei eingeholt wer-den. Mit den Landbesitzern ist betreffend Aufstellen der Plakatwände vorgängig selber Kontakt aufzunehmen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, behält sich die Gemeinde vor, die Reklamen auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Für weitere Infos siehe Richtlinien des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau: http://www.ag.ch/baubewilligungen/de/pub/reklamen.php Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
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