Plakatwände / Strassenreklamen

 

Merkblatt für das Anbringen von Plakatwänden / Strassenreklamen


Wahl- und Abstimmungsplakate und andere temporäre Reklamen sind bewilligungsfrei, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • maximal 3.5 m2
  • unbeleuchtet (keine reflektierende Farben bzw. Materialien)
  • Wahlplakate: maximal 8 Wochen vor dem Wahlsonntag aufgestellt
  • Abstimmungsplakate: maximal 8 Wochen vor dem Abstimmungssonntag aufgestellt
  • andere Plakate: maximal 6 Wochen vor der Veranstaltung aufgestellt
  • 7 Tage nach Wahl/Abstimmung/Veranstaltung wieder entfernt
  • innerorts
  • innerhalb Bauzone


Bewilligungspflichtige Reklamen:

  • ausserorts
  • ausserhalb Bauzone
  • grösser als 3,5 m2


Anforderungen:
Bewilligungsfreie und -pflichtige Strassenreklamen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Durch die Ankündigungen dürfen keine Signale verdeckt werden. Sie dürfen nicht im unmittelbaren Kreiseln/Verzweigungsbereich, Fussgängerstreifen, Unfallschwerpunkten oder an/auf Brücken über Strassen stehen, und auch keine Sichtzonen beeinträchtigen.
Temporäre Veranstaltungsreklamen müssen mindestens 3m vom Fahrbahnrand entfernt sein.


Standorte:
Strengelbacherstrasse, Zofingerstrasse, Langnauerstrasse, Bahnhofstrasse, Dorfstrasse, Strählgasse
Bitte beachten: Die bisher häufig gewählten Standorte sind meist ausserorts. D.h. es muss wie bis anhin eine Bewilligung auf der Gemeindekanzlei eingeholt werden.

Mit den Landbesitzern ist betreffend Aufstellen der Plakatwände vorgängig selber Kontakt aufzunehmen.


Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, behält sich die Gemeinde vor, die Reklamen auf Kosten des Veranstalters zu entfernen.


Für weitere Infos siehe Richtlinien des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau:
https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/bauen/baubewilligungen/bewilligungsablauf/strassenreklame/4-richtlinie-strassenreklamen-mai-2021.pdf