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Gemeindekanzlei
4805 Brittnau
Tel. 062 745 14 14
Fax 062 745 14 15
gemeinde@brittnau.ch


Ersatzwahl Gemeinderat und Vizeammann / Amtsperiode 2010/13

2. September 2010

 

Es hat demissioniert:                                                       Hansjörg Plüss, Vizeammann

Wahltermin                                                                      Sonntag, 28. November 2010

Allfällige Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Brittnau unterzeichnet werden und bis spätestens am Freitag, 1. Oktober 2010, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Die entsprechenden Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.


Eine formelle Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Im ersten Wahlgang kann gemäss § 30 Abs 1 (GPR) jeder Stimmberechtigte als Gemeinderat Stimmen erhalten.
Eine Person kann als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie bereits als Gemeinderat gewählt ist, bzw. gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).



GEMEINDERAT BRITTNAU

 


 
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