Es hat demissioniert: Hansjörg Plüss, Vizeammann
Wahltermin Sonntag, 28. November 2010
Allfällige Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Brittnau unterzeichnet werden und bis spätestens am Freitag, 1. Oktober 2010, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Die entsprechenden Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Eine formelle Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Im ersten Wahlgang kann gemäss § 30 Abs 1 (GPR) jeder Stimmberechtigte als Gemeinderat Stimmen erhalten.
Eine Person kann als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie bereits als Gemeinderat gewählt ist, bzw. gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
GEMEINDERAT BRITTNAU