Gemeindewahlen Amtsperiode 2026/29

28. Mai 2025

Urnengang vom 28. September 2025/Anmeldeverfahren

1. Gemeinderat
2. Gemeindeammann
3. Vizeammann
4. Finanzkommission
5. Steuerkommission und Steuerkommission-Ersatz
6. Stimmenzähler und Stimmenzähler-Ersatz

 

Anmeldeverfahren / Allgemeines
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, des Gemeindeammanns, Vizeammanns sowie der Finanzkommission, Steuerkommission, -Ersatz und der Stimmenzähler, -Ersatz für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am 15.08.2025, 12.00 Uhr), einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage www.brittnau.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahl des Gemeinderates (5 Mitglieder)
Die Mitglieder des Gemeinderates werden am 28. September 2025 an der Urne gewählt. Gleichzeitig wird der Gemeindeammann und Vizeammann gewählt. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl nicht möglich. Es findet eine Urnenwahl statt.

Wahl der Mitglieder der Finanzkommission (3), Steuerkommission (3), Steuerkommission-Ersatz (1), Stimmenzähler (2), Stimmenzähler-Ersatz (2)
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Urnenwahl durchzuführen.

 

Brittnau, 28.05.2025

Gemeinderat/Wahlbüro Brittnau

 

Name
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Anmeldeformular 1. Wahlgang GA (PDF, 84.02 kB) Download 1 Anmeldeformular 1. Wahlgang GA
Anmeldeformular 1. Wahlgang VA (PDF, 84.01 kB) Download 2 Anmeldeformular 1. Wahlgang VA
Anmeldeformular 1. Wahlgang FIKO (PDF, 84 kB) Download 3 Anmeldeformular 1. Wahlgang FIKO
Anmeldeformular 1. Wahlgang STEUERKOM (PDF, 84 kB) Download 4 Anmeldeformular 1. Wahlgang STEUERKOM
Anmeldeformular 1. Wahlgang STEUERKOM-ERSATZ (PDF, 84.07 kB) Download 5 Anmeldeformular 1. Wahlgang STEUERKOM-ERSATZ
Anmeldeformular 1. Wahlgang STIMMENZÄHLER (PDF, 84.02 kB) Download 6 Anmeldeformular 1. Wahlgang STIMMENZÄHLER
Anmeldeformular 1. Wahlgang STIMMENZÄHLER-ERSATZ (PDF, 84.05 kB) Download 7 Anmeldeformular 1. Wahlgang STIMMENZÄHLER-ERSATZ