Tempo 30

14. Juni 2025

Verkehrsbeschränkungen

 

Der Gemeinderat Brittnau verfügt gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die dazugehörige Verord­nung über die Strassensignalisation (SSV; SR 741.21) folgende Verkehrsbeschrän­kungen:

 

Gebiet Schürberg:

 

BeginnTempo 30 / Art. 2a uns 22a SSV, Signale 2.59.1 und Ende Tempo 30 (Art. 2a SSV, Signal 2.59.2)

- Altweg (Teil)

- Haldenweg

- Hangweg

- Höhenweg

- Hügelweg

- Katzenmoosweg (Teil)

- Kührainweg

- Lindenhubelweg

- Mättenwilerstrasse (Teil)

- Napfweg

- Pilatusweg

- Rainweg

- Rütiweg

- Schürbergstrasse (Teil)

- Schürliweg (Teil)

- Spittelweg

 

Die genaue Abgrenzung der Tempo 30-Zone siehe Auflageplan.

 

Der Auflageplan kann auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist 17. Juni bis 16. Juli 2025 oder unter www.brittnau.ch eingesehen werden.

 

Rechtsmittelbelehrung

Einsprache gegen diese Verkehrsbeschränkung kann jeder Betroffene innert 30 Ta­gen seit Publikation im Amtsblatt vom 16. Juni 2025 beim Gemeinderat, 4805 Brittnau, erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthal­ten. Es ist genau anzugeben, gegen welchen Teil Einsprache erhoben wird. Auf Ein­sprachen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

 

GEMEINDERAT BRITTNAU

 

Tempo 30
Name
Brittnau_Schürberg (PDF, 7.43 MB) Download 0 Brittnau_Schürberg
ti-202_Schürberg_250602_Auflageplan (PDF, 794.05 kB) Download 1 ti-202_Schürberg_250602_Auflageplan