Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage hat der Kanton Aargau die Waldbrand-Gefahrenstufe erhöht. Es gilt aktuell (24. Juni 2026) die Gefahrenstufe 4 von 5.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Vorsichtsmassnahmen gemäss untenstehendem Merkblatt zu befolgen und insbesondere das Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 m zum Waldrand zu befolgen. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
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| Allgemeinverfügung Feuerverbot (PDF, 214 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuerverbot |
| Merkblatt bedingtes Feuerverbot (PDF, 511 kB) | Download | 1 | Merkblatt bedingtes Feuerverbot |