Grünabfuhr

Zur Kompostierung geeignete Rüst- und Gartenabfälle sind, soweit sie nicht am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben.

Die kompostierbaren Abfälle sind ausschliesslich in 140 Liter/240 Liter/800-Liter-Rollcontainer bereitzustellen. Andere Gebinde/Gefässe sind nicht gestattet.

Kompostierbare Grünabfälle können auch selbst während den Öffnungszeiten auf die gemeindeeigene Kompostieranlage gebracht werden.

Schnittgut von Sträuchern kann in geschnürten Bündeln (kein Draht), max. 1,5 m lang und 25 kg schwer, bereitgestellt werden.


Merkblatt Grüngutabfuhr
 

 

Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich.

Kontakt

Michael Eich, Natel 079 340 16 74
michael.eich@brittnau.ch

Abfallarten