Ergänzungswahl Amtsperiode 2026/29 - Anmeldungen + Nachnomination

3. Januar 2026

Urnengang vom 8. März 2026/Anmeldeverfahren

- Finanzkommission


Anmeldeverfahren / Allgemeines

Die Finanzkommission konnte im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen nicht komplettiert werden. Somit ist für den noch zu vergebenden Sitz der Finanzkommission (1 Mitglied) für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 eine Ergänzungswahl nach den Regeln des ersten Wahlgangs durchzuführen (§ 33 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte). Der Gemeinderat hat die Urnenwahl auf den 8. März 2026 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am 23.01.2026, 12.00 Uhr), einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter den Dokumenten heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Urnenwahl durchzuführen.


Brittnau, 03.01.2026

Gemeinderat/Wahlbüro Brittnau

Name
Anmeldeformular 1. Wahlgang FIKO (PDF, 164 kB) Download 0 Anmeldeformular 1. Wahlgang FIKO