Aufhebung bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 3 von 5)
Die Waldbrandgefahrenstufe ist von 4 auf 3 (erhebliche Gefahr) heruntergestuft worden. Das bedingte Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe wurde somit aufgehoben. Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt.
Details können dem untenstehenden Merkblatt entnommen werden.
Bitte tragen Sie Sorge im Umgang mit Feuer, insbesondere im Wald und in Waldesnähe. Die Hinweise gemäss Merkblatt sind zu beachten.
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| Verfügung Waldbrandgefahrenstufe 4 auf 3 (PDF, 815 kB) | Download | 0 | Verfügung Waldbrandgefahrenstufe 4 auf 3 |
| Merkblatt Gefahrenstufe 3 (PDF, 511 kB) | Download | 1 | Merkblatt Gefahrenstufe 3 |