Adressauskunft

Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Für Auskünfte wird ein Interessennachweis benötigt (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge, Betreibungsurkunden).

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